Ihr habt einen Klasse B Führerschein, fühlt euch auf dem 50ccm Roller aber nicht sicher und wollt auch mal auf die Autobahn fahren, um etwas zügiger von A nach B zu kommen?
Dafür hat der Gesetzgeber nun die Erweiterung zum B196 Führerschein eingeführt.
Diese erlaubt das Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum bis max. 125ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg, nicht übersteigt, wenn man die folgende Schulung absolviert:
Grundvoraussetzungen B196:
- Mindestalter 25 Jahre
- Mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
- Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in einer Fahrschule der Klasse A
- Antrag auf Erteilung der Schlüsselzahl 196 nötig
- Zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und dem Eintrag der Schlüsselzahl darf höchstens ein Jahr liegen
- Fahren nur im Inland erlaubt
Schulungsumfang:
Theorie
- Mindestens 4 x 90 Minuten aus dem Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff der Klasse A1
Praxis
- Zeitlicher Umfang: Mindestens 5 x 90 Minuten
- Die Praxis wird bei uns ausschließlich auf einem 125ccm Roller mit Automatikgetriebe absolviert
- Es dürfen aber dennoch Maschinen auch mit Schaltgetriebe gefahren werden.
Es wird eine komplette Schutzkleidung (Helm, Handschuhe, Jacke und Hose mit Protektoren) benötigt. (kann nicht gestellt werden!)
Geübt werden müssen die Grundfahraufgaben und ein Teil der Schulung muss auf der Landstraßen/ und oder Autobahnen stattfinden.
Diese Schulung endet ohne eine theoretische und praktische Prüfung. Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B und nicht um eine Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A1 handelt, ist ein Stufenaufstieg zur Klasse A2 nicht möglich.
Nach der Schulung erhalten Sie von uns eine Bescheinigung zur Vorlage beim LBV, um die Erweiterung in Ihrem Führerschein beantragen zu können.
Geübt werden müssen die Grundfahraufgaben und ein Teil der Schulung muss auf der Landstraßen/ und oder Autobahnen stattfinden.
Diese Schulung endet ohne eine theoretische und praktische Prüfung. Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B und nicht um eine Erteilung der Fahrerlaubnisklasse A1 handelt, ist ein Stufenaufstieg zur Klasse A2 nicht möglich.
Nach der Schulung erhalten Sie von uns eine Bescheinigung zur Vorlage beim LBV, um die Erweiterung in Ihrem Führerschein beantragen zu können.