Berufskraftfahrer-Weiterbildung
BKF-Module für Lkw- und Bus gemäß BKrFQG
Sie sind in Besitz eines Lkw-Führerscheins (C1, C1E, C, CE) oder eines Bus-Führerscheins (D1, D1E, D, DE) und möchten damit gewerblich unterwegs sein?
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) sieht regelmäßige Weiterbildungen (Modulschulungen) in drei Kenntnisbereichen in einem Gesamtumfang von 35 Stunden vor (5 Module á 7 Stunden).
Die Weiterbildungspflicht im Rahmen des BKrFQG gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis im C- und/ oder D-Klassenbereich zu gewerblichen Zwecken einsetzen. Bus- und Lkw-Fahrer:innen müssen sich folglich regelmäßig innerhalb eines 5-Jahres-Intervalls weiterbilden und dies nachweisen.
Bisher war der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in Ihrem Lkw- oder Busführerschein notwendig. Seit der am 23.05.2021 erfolgten Inbetriebnahme des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters (BQR) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher im Führerschein eingetragene Schlüsselzahl „95“.